Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Erwerb und die Nutzung der Apps INSA und Mobilitätsportal sowie der Ticketshops unter den Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de von elektronischen Fahrkarten

1. Geltungsbereich

Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) stellt als Betreiberin der Handyticketplattform folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) zur Verfügung. Diese gelten für die Nutzung der Apps INSA und Mobilitätsportal sowie der Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de und der über diese Apps und Webseiten erwerbbaren elektronischen Fahrkarten. Elektronische Fahrkarten, die über die genannten Apps erworben werden, werden im Folgenden als „Handyticket“ bezeichnet und werden in der App dargestellt. Elektronische Fahrkarten, die über die genannten Webseiten erworben werden, werden im Folgenden als „Onlineticket“ bezeichnet und sind ausgedruckt (A4-Format) zu verwenden. Wenn im Folgenden „Tickets“ genannt werden, sind beide Arten von elektronischen Fahrkarten gemeint.

Geregelt werden die Bestimmungen zum Erwerb von elektronischen Fahrkarten für die in den Apps INSA und Mobilitätsportal (Handytickets) sowie auf den entsprechenden Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de (Onlinetickets) als kaufbar aufgeführten Tarifprodukte.

Der Kauf von elektronischen Fahrkarten setzt eine funktionierende Internetverbindung voraus. Der Verkauf von Handytickets über die Apps INSA und Mobilitätsportal sowie von Onlinetickets über die Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de erfolgt im Namen und auf Rechnung eines durch den Kunden ausgewählten Kundenvertragspartners (im Folgenden KVP genannt). Den KVP kann der Kunde in einer der im Folgenden genannten Oberflächen wählen:

Derzeit sind als KVP folgende Verkehrsunternehmen vorhanden:

Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden; soweit das Beförderungsmittel im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.

Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der folgenden Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen:

Weiterhin gelten die Beförderungsbedingungen der befördernden Verkehrsunternehmen in der jeweils aktuellen Fassung. Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH haftet nicht für Änderungen in den genannten Verweisen (Verlinkungen).

Änderungen

Die NASA GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen. Registrierte Kunden werden bei Änderungen der AGB erneut im Kaufprozess aufgefordert, diesen zuzustimmen.

2.1. Besondere Bestimmungen zum Verkauf von „Handytickets“

Für den Kauf von Fahrkarten („Handytickets“) ist das Herunterladen und Installieren der App INSA bzw. Mobilitätsportal für iOS- oder Android-Betriebssysteme auf ein Smartphone oder Tablet notwendig. Der Kauf bzw. die Speicherung von Handytickets auf herkömmlichen PCs, einschließlich Laptops u. ä., ist nicht möglich.

Über die Apps INSA und Mobilitätsportal wird ein eingeschränktes Fahrkartensortiment angeboten. Das angebotene Fahrkartensortiment kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Fahrkarten über die Apps INSA oder Mobilitätsportal besteht nicht. Ein jederzeitiger und ununterbrochener Onlinevertrieb wird nicht garantiert.

Über die Apps INSA bzw. Mobilitätsportal werden aus Gründen der Fahrkartensicherheit ausschließlich personalisierte Handytickets angeboten. Zu Kontrollzwecken werden auf der elektronischen Fahrkarte folgende persönlichen Daten angegeben: Anrede, Name und Vorname. Bei einer Fahrausweiskontrolle ist ein geeigneter Identifikationsnachweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Apps INSA bzw. Mobilitätsportal ermöglichen es dem Kunden, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren bargeldlos elektronische Fahrkarten zu erwerben. Erworbene Fahrkarten werden unverzüglich an das Smartphone bzw. Tablet des Kunden gesandt. Die Übertragung der Fahrkarten erfolgt über das Mobilfunknetz des Mobilfunkanbieters des Kunden; dieser ist maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten.

Die Regelung zum spätmöglichsten Zeitpunkt des Kaufs des Handytickets und dem Vorzeigen zu Kontrollzwecken ist in den jeweils gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen enthalten.

Die Apps INSA bzw. Mobilitätsportal werden dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der o. g. Apps bzw. der darin erworbenen Fahrkarten entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe des Verbindungsentgeltes ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

Die NASA GmbH und die KVP bedienen sich zur Abwicklung des Verkaufes von Handytickets über die Apps INSA bzw. Mobilitätsportal der IT-Dienstleister Hacon Ingenieurgesellschaft mbH, eos.uptrade GmbH und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH. Zu diesem Zweck werden erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt; für nähere Informationen hierzu wird auf die Datenschutzerklärungen der Apps INSA bzw. Mobilitätsportal verwiesen.

2.2. Besondere Bestimmungen zum Verkauf von „Onlinetickets“

Für den Kauf von elektronischen Fahrkarten in druckbarer Form („Onlinetickets“) ist das Nutzen der Ticketshops der Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de über ein internetfähiges Endgerät notwendig.

Über diese Webseiten kann ein eingeschränktes Fahrkartensortiment angeboten werden. Das angebotene Fahrkartensortiment kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Fahrauskarten über die genannten Webseiten besteht nicht. Ein jederzeitiger und ununterbrochener Onlinevertrieb wird nicht garantiert.

Über die Ticketshops der Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de werden aus Gründen der Fahrkartensicherheit ausschließlich personalisierte Onlinetickets angeboten. Zu Kontrollzwecken werden auf dem Onlineticket folgende persönlichen Daten angegeben: Anrede, Name und Vorname. Bei einer Fahrkartenkontrolle ist ein geeigneter Identifikationsnachweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Regelung zum spätmöglichsten Zeitpunkt des Kaufs des Onlinetickets und dem Vorzeigen zu Kontrollzwecken ist in den jeweils gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen enthalten.

Die Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de ermöglichen es dem Kunden, bargeldlos elektronische Fahrkarten zu erwerben. Erworbene Onlinetickets sind unverzüglich über die Webseite durch den Kunden abrufbar. Die Übertragung der Fahrkarten erfolgt über das Telekommunikationsnetz des Telekommunikationsanbieters des Kunden; dieser ist maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes oder der Internetverbindung auftreten.

Die Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de werden dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der darin erworbenen Onlinetickets entstehen. Die Kosten können abhängig vom Telekommunikationsanbieter variieren. Die Höhe ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter.

Die NASA GmbH und die KVP bedienen sich zur Abwicklung des Verkaufes von Onlinetickets über die Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de der IT-Dienstleister Hacon Ingenieurgesellschaft mbH, eos.uptrade GmbH und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH. Zu diesem Zweck werden erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt; für nähere Informationen hierzu wird auf die Datenschutzerklärungen der Webseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de verwiesen.

3. Gebrauchsüberlassung der Apps INSA bzw. Mobilitätsportal

Die Apps INSA bzw. Mobilitätsportal stehen jeweils kostenlos in zwei Versionen bereit, für Nutzer von Smartphones oder Tablets mit iOS-Betriebssystem über die Plattform „App Store“ des Anbieters Apple sowie für Nutzer von Smartphones oder Tablets mit Android-Betriebssystem über die Plattform „Google Play“ des Anbieters Google Inc. Mit der Bestätigung zum Download der App INSA bzw. Mobilitätsportal schließt der Nutzer einen Gebrauchsüberlassungsvertrag ab.

Jede sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der o. g. Apps ist nicht gestattet. Der Nutzer ist auch nicht berechtigt, das ihm an dem Programm eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

4. Registrierung als Kunde bzw. Kauf als unregistrierter Kunde

Um den e-Payment-Service zum Kauf von Fahrkarten über die Apps INSA bzw. Mobilitätsportal und Internetseiten www.insa.de und www.mobile-mitte.de zu nutzen, kann sich der Kunde über die o. g. Apps unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Daten registrieren:

Die Verantwortung für die Korrektheit der eigenen Daten liegt beim Kunden. Das betrifft auch erforderliche Änderungen bei Umzug, Namensänderung, Bezahldaten (PayPal, Lastschrift, Kreditkarte), Korrekturen für Falscheingaben etc.

Bei registrierten Kunden wird bei zukünftigen Ticketkäufen auf eine erneute Dateneingabe verzichtet.

Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, unregistriert zu kaufen. Hierzu sind bei jedem Kauf die erforderlichen Daten einzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne eine vorherige Registrierung Handytickets nur lokal in der App abgespeichert werden. Dies bedeutet, dass mit Löschung der App auf dem Smartphone oder Tablet bzw. einer Löschung des App-Caches eine Abrufbarkeit bzw. eine Wiederherstellung der Handytickets nicht mehr möglich ist. Dies ist insbesondere in Verbindung mit einem bis zu einen Tag vor Fahrtantritt getätigten Ticketkauf zu beachten.

5. Ticketkauf und Stornierung von Handytickets

Ticketkauf

Der Vertragsabschluss kommt mit dem gewählten KVP (siehe Punkt 1) zustande. Mit Absenden der Buchung des gewünschten Handytickets über die Apps INSA oder Mobilitätsportal bzw. des gewünschten Onlinetickets über die Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt durch Absendung der elektronischen Fahrkarte als Handyticket bzw. Onlineticket. Nach Vertragsabschluss (Ticketversand) erfolgt die Sendung einer Kaufbestätigung per E-Mail. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

Stornierung

Es gelten für die Stornierung von Fahrkarten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.

Die Stornierung von im Vorverkauf in den Apps INSA bzw. Mobilitätsportal erworbenen Handytickets des Tarifs des Magdeburger Regionalverkehrsverbundes (marego) und des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes MDV) ist bis zu einem Tag vor Fahrtantritt möglich. Eine Stornierung ist durch eine Mitteilung an den jeweiligen Kundenvertragspartner über die Servicenummer durchführbar.

Die Servicenummer lautet: +49 391 5363180

Eine Stornierung von Onlinetickets in den Tarifen des marego und MDV, welche über die Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de erworben wurden (so genannte „Print-Tickets“), ist ausgeschlossen.

Im Vorverkauf erworbene Handytickets als auch Onlinetickets des Tarifs des Deutschlandtarifverbundes (DTV) sowie der BB Personenverkehr der Deutschen Bahn sind entsprechend der jeweiligen Tarifbestimmungen stornierbar. Die Handytickets sowie Onlinetickets des Tarifs des Deutschlandtarifverbundes (DTV) und der Deutschen Bahn können durch die Käuferin oder den Käufer in den Apps INSA bzw. Mobilitätsportal sowie in den Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de storniert werden (so genanntes „Endkundenstorno“). Für die Stornierung können unten Umständen entsprechend der jeweiligen Tarifbestimmungen Kosten anfallen.

Für eine erfolgreiche Stornierung wird eine funktionierende Internetverbindung vorausgesetzt. Eine Stornierung ist zudem durch eine Mitteilung an den Kundenvertragspartner über die Servicenummer (+49 391 5363180). möglich. Die Servicestelle wird das Anliegen an den zuständigen Dienstleister bzw. Kundenvertragspartner weiterleiten.

6. Zahlungsverfahren und Abtretungsanzeige

6.1 Abtretungsanzeige

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Fahrkarten erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“), an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen und ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen.

Bei Fragen oder Problemen in Verbindung mit der Bezahlung von Handytickets besteht folgende Kontaktmöglichkeit zu LogPay:

Tel: +49 6196 8012702

E-Mail: kundencenter@logpay.de

Chat: https://faq.logpay.de/

Anmeldung

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem jeweiligen Kundenvertragspartner registrieren:

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem Benutzerkonto entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

6.2 Zahlungsverfahren

Für die Zahlung der gebuchten Fahrkarten gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. Alle Zahlarten stehen voll geschäftsfähigen Personen mit Vollendung des 18. Lebensjahres zur Verfügung.

Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Für die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren ist eine Registrierung mit persönlichen Daten und weiteren Angaben erforderlich.

Vertragsabschluss:

Der Vertragsabschluss kommt mit dem KVP zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Kundenvertrags-partners. Der Kaufpreis ist sofort fällig.

6.3 Einzug und Einwände gegen die Abrechnung

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf der Fahrkarte. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung durch den Zahlungsdienstleister des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Handyticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar. Nichtregistrierte Kunden können sich den jeweiligen Einzelkaufnachweis mindestens bis 2 Stunden nach Ablauf der Ticketgültigkeit über die App abrufen.

6.4 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Wahl dieser Zahlart sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für erworbene Fahrkarten erforderlich.

Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Fall, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, versichert der Kunde durch die Eingabe der Daten, die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegen zu haben.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in den Apps INSA bzw. Mobilitätsportal oder in den Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der jeweilige KVP sowie LogPay sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht nicht.

6.5 Zahlung per Kreditkarte

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express (Amex) möglich. Andere Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:

und an den Server von LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System von LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und ggf. vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Fall, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, versichert der Kunde mit Eingabe der Daten, die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegen zu haben. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D-Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D-Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. Ansprechpartner für alle Fragen zum 3D-Secure-Verfahren ist das kartenausgebende Institut.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen. In diesen Fällen erhält der Kunde eine Mahnung. Es werden neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen. Der jeweilige KVP sowie LogPay sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht. LogPay ist für alle Kreditkartentransaktionen des Kunden (Karteninhaber) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Handytickets über die Apps INSA bzw. Mobilitätsportal oder von Onlinetickets über die Ticketshops der Webseiten www.insa.de bzw. www.mobile-mitte.de zuständig.

6.6 Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

6.7 Zahlung per Apple Pay

Für die Bezahlung mittels Apple Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

6.8 Zahlung per Google Pay

Für die Bezahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

7. Datenübermittlung und Haftung für Hard- und Softwareschäden

Transaktionen, die durch falsch genutzte oder installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer von Fahrkartenbestellungen auf den von der NASA GmbH und den KVP genutzten Servern vollständig und erfolgreich abgeschlossen ist und die Fahrkarten bereitgestellt wurden. Die NASA GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen der Apps INSA bzw. Mobilitätsportal oder den Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter oder von Mitarbeitern der Partner oder von Dienstleistern, der durch die NASA GmbH, beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Die NASA GmbH haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und weiterer einschlägiger Gesetze von der NASA GmbH und den KVP im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO verarbeitet. Hierzu werden sich verschiedener Dienstleister/Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DS-GVO bedient.

Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der kundenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der Apps INSA und Mobilitätsportal und den Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de entnommen werden. Diese steht unter folgenden Internetadressen oder in der App zur Verfügung:

Für den Fall des Kaufes von Handytickets aus dem Deutschlandtarif oder Fernverkehrstarif der Deutschen Bahn verarbeiten die DB Gesellschaften (DB Vertrieb GmbH, die DB Fernverkehr AG, und die DB Regio AG) personenbezogene Daten als gemeinsam Verantwortliche. Es gelten hierfür die Datenschutzregelungen, welche unter folgendem Link aufgeführt sind:

https://www.bahn.de/datenschutz

9. Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Gebrauchsüberlassungsvertrages zu den Apps INSA und Mobilitätsportal berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Der Kunde hat seinen Kundenvertragspartner umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder Kunde trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung.

Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen in seinem persönlichen Login-Bereich der App zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Angaben zu dem gewählten Zahlverfahren. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so sind die NASA GmbH und ihre Kundenvertragspartner berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl seines für den Kauf von Handytickets über die Apps INSA und Mobilitätsportal benutzten Smartphones oder Tablets umgehend sein persönliches Passwort im persönlichen Login-Bereich zu ändern, um einen Missbrauch auszuschließen. Zudem kann der Kunde sein Nutzerkonto durch Anruf beim INSA-Support unter Telefon +49 391 5363180 vorübergehend sperren lassen. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den vom Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die der NASA GmbH und seinen Kundenvertragspartnern dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

10. Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für den Kauf von Handytickets über die Apps INSA und Mobilitätsportal oder von Onlinetickets über die Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de jederzeit ohne Angabe von Gründen über die App oder über die beiden Webseiten durch Stellung eines Löschantrags für sein Nutzerkonto zu kündigen. Bis zur endgültigen Abwicklung des Nutzungsverhältnisses nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unbenommen.

Der gewählte Kundenvertragspartner behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu kündigen und den Kunden von der weiteren Nutzung der Verkaufsfunktion von Handytickets über die Apps INSA und Mobilitätsportal sowie von Onlineticktes über die Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de auszuschließen, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, im Zusammenhang mit der Verkaufsfunktion von Handytickets über die Apps INSA und Mobilitätsportal bzw. Onlinetickets über die Ticketshops der Webseiten www.insa.de oder www.mobile-mitte.de gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt hat oder ein anderer wichtiger Grund (insbesondere wenn eine Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben wird oder der Einzug einer fälligen Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitert) gegeben ist.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Die für die Schlichtung von Streitigkeiten vorgesehenen Maßnahmen sowie die zuständigen Stellen sind in den Beförderungsbedingungen der in Punkt 1 genannten Verkehrsverbünde und Kundenvertragspartner geregelt.

12. Haftung für ausgehende Verlinkungen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die NASA GmbH fremde Inhalte (ausgehende Verlinkungen) nicht zu eigen macht. Die NASA GmbH distanziert sich ausdrücklich von möglichen rechtswidrigen Inhalten.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.



Stand: Oktober 2023

Magdeburg, den 17.10.2023

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH